Der Gang zu den Gerichten lässt sich heute in vielen Fällen durch den Einsatz eines außergerichtlichen Konfliktbearbeitungsverfahrens vermeiden. Zur außergerichtlichen Konfliktbearbeitung gehört insbesondere das Mediationsverfahren. Kennzeichen und wesentliche Merkmale sind die freiwillige, eigenverantwortlicheund gemeinsame Bearbeitung des Konfliktes durch die Konfliktparteien mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten dem Mediator/ der Mediatorin. Zielist eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. -lösungdie vonallen Konfliktparteien erarbeitet und akzeptiert wird.
Grundvoraussetzung jeder Mediation ist zunächst, dass die Parteien miteinander sprechen wollen, erscheint die Situation auch noch so verfahren. Ist die Entscheidung für eine Mediation gefallen, erläutert die Mediatorin in der ersten Sitzung das Verfahren und zeigt die Unterschiede zum Gerichts- oder Schiedsverfahren auf. Anschließend stellen die Parteien ihre Positionen dar, die die Mediatorin in der nächsten Phase zusammen mit den Beteiligten auf dahinterstehende Interessen prüft. Gemeinsam werden dann Lösungen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen gesucht. Diese Lösungen werden schriftlich in Form einer rechtsverbindlichen Vereinbarung festgehalten.